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Altersvorsorge als Sonderausgabe

Anfang 2005 fiel das „Steuerprivileg“ für Erträge aus Kapitalversicherungen. Einzahlungen gelten seither nur noch unter bestimmten Bedingungen steuerlich als Sonderausgabe. Dies betrifft vor allem Selbständige.

[01.11.2005] Selbständige konnten früher Beiträge für ihre private Alters- und Risikovorsorge fast unbegrenzt steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Wenn die Verträge mindestens 12 Jahre laufen, sind die späteren Erträge aus Kapital- und Rentenversicherung steuerfrei.

Das änderte sich zum Jahresanfang 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz: Seither können Arbeitnehmer für allgemeine Risikoversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallpolice) in ihrer Steuererklärung nur noch bis 1.500 € als Sonderausgaben ansetzen, Selbständige 2.400 €. Einzahlungen in Altverträge der Kapital- oder Rentenversicherung gelten gar nicht mehr als Sonderausgaben; allerdings bleibt ihnen das Steuerprivileg, die steuerfreie Auszahlung der Erträge, erhalten.

Erst Riester, jetzt Rürup

Dafür werden bestimmte Formen der Altersvorsorge besonders gefördert: Die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte „Rürup-Rente“ ist der Eckpfeiler, aber auch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie Versicherungen bei berufsständischen Versorgungswerken (Ärztekammer, Architektenkammer, Presseversorgungswerk) gehören dazu. Selbständige wie Arbeitnehmer können 2005 60 Prozent ihrer gesamten Einzahlungen (von maximal 20.000 €) in solche Rentenversicherungsmodelle vom zu versteuernden Gewinn bzw. Gehalt abziehen. Das sind immerhin 12.000 €. Ab 2006 steigt der absetzbare Anteil jährlich um 2%, bis im Jahr 2025 die gesamten Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Die „Rürup-Rente“, auch Leib- oder Basisrente genannt, muss allerdings einige Bedingungen erfüllen: Sie muss genauso funktionieren wie die gesetzliche. Das heißt: Wenn der Einzahler stirbt, „verfällt“ die Rente; sie ist nicht übertragbar oder pfändbar, und man kann sie sich auch nicht auf einen Rutsch auszahlen lassen, um mit dem Geld nach Florida auszuwandern.

Übrigens: Ein kleiner „Riester“-Sparvertrag wird extra gefördert. Die Auszahlung ist später steuerpflichtig. (hu)

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Kurz erklärt

.. Riester-Rente