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Rürup- oder Basisrente

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) 2005 gibt es auch die staatlich geförderte Basisrente – diese lohnt sich besonders für Unternehmer und Freiberufler

[10.02.2006] Die neue Basis- oder Rürup-Rente - nach dem Chef der „Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup benannt - gibt es seit Jahresbeginn 2005. Im Grunde handelt es sich bei diesem steuerlich geförderten Angebot zur privaten Altersvorsorge um eine private Rentenversicherung nach den Spielregeln der gesetzlichen. Da viele Selbstständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist das für sie die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für ihre Rente zu sparen - denn von der Riester-Förderung können sie nicht profitieren.

Besonders attraktiv ist sie für Selbstständige und Freiberufler - wegen des Steuerspar-Effekts in der Ansparphase. Im Jahr 2005 konnten Rürup-Versicherte erstmals 60 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro (alleinstehend) und 24.000 Euro (verheiratet zusammenlebend). Der abzugsfähige Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2025 um jährlich zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent, höchstens jedoch auf 20.000/40.000 Euro (alleinstehend/ verheiratet zusammenlebend). Besonderheit: steuerlich absetzbarer Höchstbetrag als Einmalzahlung möglich.

Kein Kapitalwahlrecht - keine vorzeitige Auszahlung

Unbedingt beachten: Bei der Rürup-Rente gibt es im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, der angesparte Betrag wird nur als Rente, nicht aber in einer Summe ausgezahlt – und zwar nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Außerdem sind Beleihung, Übertragung, Verkauf und Vererbung des Kapitals ausgeschlossen, ganz so wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Was sich jedoch für Selbstständige als vorteilhaft erweisen kann: Im Falle einer Unternehmenspleite ist die Basisrente, da pfändungssicher, vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. (mue)

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