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Rentner müssen größere Teile ihres Einkommens versteuern

Steuerlicher Grundfreibetrag für Rentner 7.664 Euro, für Verheiratete 15.328 Euro.

[28.11.2005] Das neue Alterseinkünftegesetz  (AEG) gilt seit dem 1. Januar 2005.

Ab 2006 müssen über eine Million Rentner deswegen mit Nachforderungen des Finanzamtes rechnen. Alterseinkünfte waren zwar schon immer steuerpflichtig, allerdings mussten nur Teile der Einkünfte versteuert werden, z.B. bei Rentenzahlungen der so genannte Ertragsanteil; es blieben faktisch also hohe Freibeträge. Jetzt werden Zahlungen aus der gesetzlichen Rente zur Hälfte (und in den Folgejahren steigend) dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen.

Zunächst hat das Gesetz allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Rentner, denn die Steuer wird nicht etwa von den Rentenversicherungsträgern einbehalten. Die Steuerlast für 2005 wird erst 2006 nachträglich berechnet. Dann kann das Finanzamt auch Vorauszahlungen für 2006 fordern.

Wer den Grundfreibetrag nicht überschreitet, bleibt weiter steuerfrei!

Es folgt auch keine Strafe, falls der Steuerbescheid nicht abgegeben wird, aber
„spürt das Finanzamt Jahre später den Rentner auf, können mehrere Jahre Nachzahlungen auf einen Schlag fällig werden“, warnt der Münsteraner Steuerrechtsprofessor Jürgen Hidien. (fry/Quelle: Tagesspiegel)

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